Rechtsanwältin

Als Rechtsanwältin
vertrete und berate ich Mandanten außergerichtlich und
stehe Parteien eines Rechtsstreits als
Prozessanwältin im Verfahren zur Verfügung.

Die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ 
stellt eine Zusatzqualifikation dar.

In einem Fachanwaltslehrgang habe ich die erforderlichen Kenntnisse erworben und
nach Überprüfung der Voraussetzungen wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Oldenburg gestattet,
die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen.

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