Mediatorin

Auf Grund der Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs habe ich gem. § 7 a BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) nachgewiesen, dass ich die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrsche und arbeite auch als Mediatorin.

Erläuterung zur Tätigkeit als Mediatorin:

Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren. Das Verfahren kann bei verschiedenen Koflikten angewendet werden, so z.B.

  • bei Streitigkeiten in Ehe und Familie
  • bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen
  • bei Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • bei Konflikten am Arbeitsplatz.

Ziel der Mediation ist es, eine akzeptable und tragfähige,
fall- und problemspezifische Lösung eines Konflikts oder die Regelung für ein bestimmtes Problem zu erarbeiten.

Hierbei vermittelt die Mediatorin als am Konfliktgeschehen unbeteiligte Person zwischen den Konfliktparteien.

Die Mediatorin ist den Konfliktparteien allparteilich verpflichtet und für den Verlauf des Verfahrens verantwortlich.

Die Konfliktparteien erarbeiten selbstverantwortlich die Konfliktlösung unter Leitung des Verfahrens durch die Mediatorin.

Das Mediationsverfahren ist ein stark strukturiertes Verfahren. Von allen Beteiligten sind Prinzipien einzuhalten, die zu Beginn des Verfahrens besprochen und festgelegt werden.

Die Dauer des Verfahrens ist u. a. abhängig von Art und Umfang des individuellen Konflikts.

Am Ende des Verfahrens wird in der Regel eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien geschlossen.

Der Vorteil des Mediationsverfahrens liegt u. a. darin, dass oft sehr lange und kostenträchtige Gerichtsverfahren vermieden werden können.

Sofern Sie nähere Auskünfte zu meiner Arbeit als Mediatorin oder einem Mediationsverfahren wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf.

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