*Bei der Fachanwaltschaft für Familienrecht handelt es sich um eine von der Rechtsanwaltskammer verliehene Bezeichnung aufgrund nachgewiesener zusätzlicher Qualifikation. Daneben ist die anwaltliche Tätigkeit auf anderen Rechtsgebieten selbstverständlich weiterhin möglich. |
*§7a BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) lautet: "Der Rechtsanwalt , der sich als Mediator bezeichnet, hat die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Mediationsgesetz im Hinblick auf Aus- und Fortbildung, theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zu erfüllen." |