Auf Grund der Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs habe ich gem. § 7 a BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) nachgewiesen, dass ich die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrsche und arbeite auch als Mediatorin.
Erläuterung zur Tätigkeit als Mediatorin:
Die Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren. Das Verfahren kann bei verschiedenen Konflikten angewendet werden, so z.B.
Ziel der Mediation ist es, eine akzeptable und tragfähige, fall- und problemspezifische Lösung eines Konflikts oder die Regelung für ein bestimmtes Problem zu erarbeiten.
Hierbei vermittelt die Mediatorin als am Konfliktgeschehen unbeteiligte Person zwischen den Konfliktparteien.
Die Mediatorin ist den Konfliktparteien allparteilich verpflichtet und für den Verlauf des Verfahrens verantwortlich.
Die Konfliktparteien erarbeiten selbstverantwortlich die Konfliktlösung unter Leitung des Verfahrens durch die Mediatorin.
Das Mediationsverfahren ist ein stark strukturiertes Verfahren. Von allen Beteiligten sind Prinzipien einzuhalten, die zu Beginn des Verfahrens besprochen und festgelegt werden.
Die Dauer des Verfahrens ist u. a. abhängig von Art und Umfang des individuellen Konflikts.
Am Ende des Verfahrens wird in der Regel eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Konfliktparteien geschlossen.
Meppener Straße 19
49808 Lingen
(zwischen Finanzamt und Wilhelmshöhe)
Julia A. Gelshorn
Rechtsanwältin
zugleich auch
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin